Für energetische Sanierungen am eigenen Wohneigentum können Sie ab sofort einfach Steuern sparen:
Mit dem Klimapaket der Bundesregierung werden energetische Maßnahmen am eigenen Wohnhaus unbürokratisch steuerlich gefördert.
Wer an seinem mindestens 10 Jahre altes, selbst bewohnten Gebäude z. B. von einem Fachunternehmen eine Wärmedämmung an der Fassade anbringen lässt und dabei eine U-Wert von 0,20 W/m²K erreicht, kann 20% der gesamten Rechnung (bis maximal 40.000 €) über 3 Jahre verteilt von seiner Steuerschuld abziehen.
Da eine Energieberatung zwar sinnvoll (und ebenfalls förderfähig) aber nicht vorgeschrieben ist um diese Förderung zu erhalten, ist dies eine unbürokratische Möglichkeit, vom Klimapaket zu profitieren.
Weitere Infos gibt es hier: Sto_Klimapaket-Flyer_02.2020_72dpi
Gerne aber auch telefonisch
Diese Förderung nach §35c EStG ist nicht
mit anderen Ermäßigungen oder Förderungen
(beispielsweise durch die KfW und die
Pauschalabschreibungen für haushaltsnahe
Dienstleistungen) kombinierbar.